
Bild: Maurice K. Grünig, Entlastungsdienst Schweiz, 2025
Fokusthema 2026
Betreuende Angehörige leisten täglich unbezahlte Arbeit von unschätzbarem Wert – für ihre Liebsten und für die Gesellschaft. Dieses Engagement soll am 30. Oktober sichtbar werden. Doch betreuende Angehörige brauchen mehr als Dank und Anerkennung. Sie brauchen Unterstützung, auf die sie sich verlassen können. Frühzeitige und bezahlbare Angebote helfen, Überlastung zu verhindern und die Gesundheit der Angehörigen zu bewahren. Nur so bleibt die Betreuung langfristig tragbar und Menschen mit Unterstützungsbedarf können möglichst lange selbstbestimmt zuhause leben.
Anerkennung ist wichtig. Aber es braucht auch konkrete Lösungen.

ELG-Anpassung als wichtige Chance
Mit der Anpassung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) soll Unterstützung zuhause zukünftig besser finanziert werden. Ab dem 1. Januar 2028 sind neue Pauschalen für Hilfe und Betreuung zuhause und in intermediären Wohnformen vorgesehen. Sie richten sich an Menschen mit Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV. Das Ziel: Betroffene sollen möglichst lange selbstbestimmt zuhause leben können.
Warum das für Angehörige wichtig ist
Die neue Betreuungspauschale kann dazu beitragen, Unterstützung frühzeitig und wirkungsvoll dort einzusetzen, wo sie gebraucht wird.
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Betreuungslücken können geschlossen werden: Benötigte Unterstützungsangebote können besser finanziert werden, sodass Angehörige nicht selbstverständlich Versorgungslücken auffangen müssen.
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Frühzeitige Entlastung wird möglich: Die Pauschale ist nicht an eine Hilflosenentschädigung gebunden. Unterstützung kann deshalb bereits einsetzen, bevor die Belastung für Angehörige zu gross wird.
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Die Selbstbestimmung wird gestärkt: Wer zuhause leben möchte, braucht ein tragfähiges Unterstützungsnetz. Diese Verantwortung darf nicht allein bei den Angehörigen liegen.
Jetzt kommt es auf die Kantone an
Der Bund hat die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Wie die neuen Leistungen konkret ausgestaltet werden, entscheiden die Kantone.
Damit die Gesetzesänderung im Alltag wirkt, braucht es:
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Betreuung breit verstehen: Finanziert werden soll, was Menschen dabei hilft, selbstbestimmt zuhause zu leben und Angehörige wirksam zu entlasten. Eine Beschränkung auf starre Leistungskategorien greift zu kurz.
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Pauschalen am Bedarf ausrichten: Höhe und Ausgestaltung der Pauschalen sollen sich an der individuellen Lebenssituation und am tatsächlichen Unterstützungsbedarf orientieren und genügend Spielraum für unterschiedliche Bedürfnisse lassen.
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Unabhängige und ganzheitliche Bedarfsabklärung: Qualifizierte und unabhängige Fachstellen sollen gemeinsam mit den Betroffenen klären, welche Unterstützung benötigt wird. Dabei sollen die gesamte Lebenssituation der Betroffenen und die Perspektive der Angehörigen einbezogen werden.
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Einfacher Zugang sicherstellen: Betroffene und Angehörige müssen aktiv über die neuen Möglichkeiten informiert werden und von der ersten Information bis zum Leistungsbezug unkompliziert Beratung und Unterstützung erhalten.
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Passende Angebote sicherstellen: Damit die Pauschale Wirkung zeigt, müssen genügend passende, bezahlbare und qualitativ gute Angebote verfügbar sein, zwischen denen die Betroffenen möglichst frei wählen können.
Ein Beispiel aus dem Kanton Bern
Im Kanton Bern haben sich sechs Non-Profit-Organisationen in der «Allianz für gute Betreuung» zusammengeschlossen und dem Regierungsrat konkrete Vorschläge für die Umsetzung vorgelegt. Die Allianz schlägt einen durchgängigen Prozess vor: von der aktiven Information über eine unabhängige und personenzentrierte Bedarfsabklärung bis hin zum Leistungsbezug und zur späteren Überprüfung.
Auch für die Finanzierung liegt ein konkreter Vorschlag vor. Die Allianz schlägt eine stufenlose, bedarfsbasierte Pauschale von bis zu CHF 25'000 für Einzelpersonen und CHF 50'000 für Ehepaare vor. Grundlage ist unter anderem eine Berechnung, wonach die heimbedingten Mehrkosten im Kanton Bern bei rund CHF 22'515 pro EL-Fall und Jahr liegen.
Das Berner Beispiel zeigt, wie eine kantonale Umsetzung konkret aussehen könnte und kann auch anderen Organisationen und Kantonen als Orientierung dienen.
Was Entlastung bewirken kann
Entlastung schafft nicht nur Freiräume. Sie kann dazu beitragen, dass Angehörige langfristig gesund bleiben, Beruf und Betreuung vereinbaren können und ihre Liebsten weiterhin betreuen können. Gleichzeitig stärkt sie die Lebensqualität und Selbstbestimmung der unterstützten Menschen und kann dazu beitragen, Heimeintritte zu vermeiden oder hinauszuzögern.
Wie vielfältig Entlastung wirkt, zeigt der Besuch von Mona Vetsch beim Entlastungsdienst Schweiz. In «Mona mittendrin: Zeit zum Durchatmen» begegnet sie Menschen, die dank Entlastung wieder mehr Lebensqualität gewinnen.
Weiterführende Informationen
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IGAB – Empfehlungen zur kantonalen Umsetzung der ELG-Änderung: konkrete Empfehlungen aus Sicht betreuender Angehöriger und Prüffragen für kantonale Vorlagen.
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Paul Schiller Stiftung – Eckwerte für eine wirkungsvolle Umsetzung des Bundesbeschlusses ELG-Änderung zur Finanzierung von Hilfe und Betreuung zu Hause: Vertiefungen zu Pauschalmodellen, Bedarfsabklärungen, Kommunikation und Beratung.
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Allianz für gute Betreuung – Eingabe an den Regierungsrat und Berechnungsgrundlagen: Praxisbeispiel aus dem Kanton Bern mit konkreten Vorschlägen zur Ausgestaltung und Berechnungsgrundlagen für die Pauschale.
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Entlastungsdienst Schweiz – Studie «Wie Entlastung wirkt»: Ergebnisse der Studie zur Wirkung von Entlastung auf betreuende Angehörige und Menschen mit Unterstützungsbedarf.
